Der Bundesrat hat das Widerrufsrecht bei Telefonverkäufen (aber nicht bei Einkäufen im Internet) von 14 Tagen auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt eine Teilrevision des KKG in Kraft, die aggressive Werbung für Konsumkredite verbietet und den Geltungsbereich des KKG ausdehnt (siehe Medienmitteilung).
Nach geltendem OR besteht ein Widerrufsrecht von sieben Tagen bei Haustürgeschäften und ähnlichen Verträgen. Das OR wird nun entsprechend angepasst. Die Widerrufsfrist von 14 Tagen wird nicht nur für Telefonverkäufe gelten, sondern auch für Haustür- und ähnliche Geschäfte.
Durch die Teilrevision des KKG (dazu swissblawg vom 8. April 2015 und vom 2. April 2014) wird aggressive Werbung für Konsumkredite verboten, bei Busse bis CHF 100’000. Die Definition aggressiver Werbung bleibt vorläufig der Kreditbranche überlassen. Ferner wird der Geltungsbereich des KKG ausgedehnt. Ausgenommen sind nur noch “Expresskredite”, die spätestens nach drei Monaten zurückgezahlt werden müssen. Mit einer weiteren Änderung soll die Qualität der Kreditfähigkeitsprüfung verbessert werden.