Mit dem von Jean Christophe Schwaab eingereichten Postulat wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob das Erbrecht ergänzt werden muss, um die Rechte der Erbinnen und Erben auf Personendaten und digitale Zugänge der verstorbenen Person sowie um die Auswirkungen des Todes auf deren virtuelle Präsenz zu regeln. Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.