Der Bundesrat hat gestern die neue Verordnung über den Schutz von Personendaten des Bundespersonals (BPDV) gutgeheissen und die neuen Artikel des Bundespersonalgesetzes (BPG) auf 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.
Die Art. 27a‑c BPG bilden die Grundlage für bestehende und neue Informationssysteme im Personalwesen, beispielsweise das Personalinformationssystem (BV PLUS), das elektronische Bewerbungsmanagement (E‑Recruiting) oder das elektronische Personaldossier (E‑Personaldossier).
Die bisherige Verordnung wird ersetzt. Die neue BPDV regelt in erster Linie Organisation und Betrieb der Informationssysteme sowie die damit verbundene Datenbearbeitung. Dabei geht es insbesondere um die Beschaffung, Aufbewahrung, Archivierung und Vernichtung der Personendaten während des Bewerbungsverfahrens und des Arbeitsverhältnisses.