Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG) und die zugehörige Verordnung auf den 1. Oktober 2012 in Kraft gesetzt. Das Gesetz regelt im Wesentlichen
- die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten und von Persönlichkeitsprofilen in Informationssystemen des Bundesamtes für Sport durch Behörde, durch nach dem Sportförderungsgesetz unterstützte nationale Sport- und Jugendverbände und Dritte, soweit diese Aufgaben im Zusammenhang mit der Sportförderung des Bundes erfüllen;
- das Nationale Informationssystem für Sport;
- das Informationssystem für medizinische Daten.