Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche die Botschaft und den Entwurf zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG) verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen.
Das FIFG bleibt ein einfaches Aufgaben- und Organisationsgesetz, das den rechtlichen Rahmen für die Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes bildet. Es werden, mit Ausnahme der möglichen Unterstützung zur Errichtung eines nationalen Innovationsparks, keine neuen Subventionstatbestände geschaffen. Vielmehr soll die bisherige tiefe Regulierungsdichte beibehalten werden, die Positionierung gegenüber der internationalen Konkurrenz erhält jedoch ein grösseres Gewicht.
Die Totalrevision beinhaltet insbesondere die folgenden Punkte:
- Die Präzisierung von Aufgaben und Zuständigkeiten der im FIFG verankerten Förderorgane (Schweizerischer Nationalfonds, Kommission für Technologie und Innovation);
- die Klärung von Aufgaben und Verfahren im Bereich der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit;
- verschiedene Klärungen und Präzisierungen bezüglich der Ressortforschung des Bundes;
- die Vereinfachung und erhöhte Effizienz der Planungsverfahren;
- die Unterstützung der Schaffung und des Betriebs eines nationalen Innovationsparks.