Am 1. Januar 2011 wird die teilrevidierte Forschungsverordnung (V‑FIFG) in Kraft gesetzt. Damit werden Vollzugsbestimmungen des teilrevidierten Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (FIFG) eingeführt.
Nach der neuen Verordnung wird die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) als ausserparlamentarische Kommission mit Entscheidungskompetenzen organisiert sein. Zudem sind die Einzelheiten der Fördertätigkeit durch die KTI festgelegt, wie z.B. Informationen über die Förderung von Projekten der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung sowie Unterstützung für Gründung und Aufbau wissenschaftsbasierter Unternehmen.