Teilrevision der Forschungsverordnung

Am 1. Jan­u­ar 2011 wird die teil­re­v­i­dierte Forschungsverord­nung (V‑FIFG) in Kraft geset­zt. Damit wer­den Vol­lzugs­bes­tim­mungen des teil­re­v­i­dierten Forschungs- und Inno­va­tions­förderungs­ge­set­zes (FIFG) einge­führt.

Nach der neuen Verord­nung wird die Kom­mis­sion für Tech­nolo­gie und Inno­va­tion (KTI) als ausser­par­la­men­tarische Kom­mis­sion mit Entschei­dungskom­pe­ten­zen organ­isiert sein. Zudem sind die Einzel­heit­en der Fördertätigkeit durch die KTI fest­gelegt, wie z.B. Infor­ma­tio­nen über die Förderung von Pro­jek­ten der anwen­dung­sori­en­tierten Forschung und Entwick­lung sowie Unter­stützung für Grün­dung und Auf­bau wis­senschafts­basiert­er Unternehmen.