Änderung des Forschungsgesetzes in Kraft per 25. Februar 2008

Durch die Revi­sion soll vor allem eine “zeit­gemässe und umfassende Regelung” der Inno­va­tions­förderung des Bun­des sichergestellt wer­den. Zudem wird die KTI ( Kom­mis­sion für Tech­nolo­gie und Inno­va­tion) neu organ­isiert; sie erhält fern­er mehr Entscheidkompetenzen.