4A_523/2025 (frz.): Kostenvorschuss — Die Nachfrist gemäss Art. 101 Abs. 3 ZPO muss zwingend gewährt werden

Im Urteil 4A_523/2025 vom 26. April 2026 hat das Bun­des­gericht klargestellt, dass die Nach­frist gemäss Art. 101 Abs. 3 ZPO zwin­gend gewährt wer­den muss – auch wenn zuvor bere­its eine als «let­zte Fristver­längerung» beze­ich­nete Frist ange­set­zt wurde. Die Beze­ich­nung als «ultime délai» schliesst die Gewährung ein­er Nach­frist nicht zum Vorn­here­in aus. Sachver­halt Die Beklagte reichte in … weit­er­lesen