Der Bundesrat hat am Freitag den Vorentwurf für ein neues Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes (Polizeiaufgabengesetz, PolAG) in die Vernehmlassung geschickt. Die Frist zur Stellungnahme endet Mitte März 2010.
Im neuen Polizeiaufgabengesetz soll laut Medienmitteilung des Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) einerseits „geltendes Recht unter einem einheitlichen ‚Dach’ vereinigt werden“, andererseit sollen „punktuell Regelungslücken geschlossen und einzelne neue Regelungsbedürfnisse aufgenommen werden“. Es beinhalte ausschliesslich die Polizeiaufgaben im Zuständigkeitsbereich des Bundes; die kantonale Polizeihoheit bleibe gewahrt.
Das PolAG wird das bestehende zersplitterte Polizeirecht, insbesondere die spezialgesetzlichen Bestimmungen zur Polizeikooperation und zur polizeilichen Informationshilfe, in einem Gesamterlass zusammenfassen. Zudem werden die kriminalpolizeilichen Aufgaben gegen das organisierte und international tätige Verbrechen geregelt, der Katalog der polizeilichen Massnahmen des Zwangsanwendungsgesetzes (Wegweisung und Fernhalten, Durchsuchung von beweglichen Sachen) erweitert sowie die Voraussetzungen für den Einsatz privater Sicherheitsfirmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes festgelegt.
Siehe auch den Kommentar auf www.strafprozess.ch.