PolAG: Beginn der Vernehmlassung

Der Bun­desrat hat am Fre­itag den Voren­twurf für ein neues Bun­des­ge­setz über die polizeilichen Auf­gaben des Bun­des (Polizeiauf­gabenge­setz, PolAG) in die Vernehm­las­sung geschickt. Die Frist zur Stel­lung­nahme endet Mitte März 2010.

Im neuen Polizeiauf­gabenge­setz soll laut Medi­en­mit­teilung des Eid­genös­sis­ches Jus­tiz- und Polizei­de­parte­ments (EJPD) ein­er­seits „gel­tendes Recht unter einem ein­heitlichen ‚Dach’ vere­inigt wer­den“, ander­er­seit sollen „punk­tuell Regelungslück­en geschlossen und einzelne neue Regelungs­bedürfnisse aufgenom­men wer­den“. Es bein­halte auss­chliesslich die Polizeiauf­gaben im Zuständigkeits­bere­ich des Bun­des; die kan­tonale Polizei­ho­heit bleibe gewahrt.

Das PolAG wird das beste­hende zer­split­terte Polizeirecht, ins­beson­dere die spezialge­set­zlichen Bes­tim­mungen zur Polizeiko­op­er­a­tion und zur polizeilichen Infor­ma­tion­shil­fe, in einem Gesamter­lass zusam­men­fassen. Zudem wer­den die krim­i­nalpolizeilichen Auf­gaben gegen das organ­isierte und inter­na­tion­al tätige Ver­brechen geregelt, der Kat­a­log der polizeilichen Mass­nah­men des Zwangsan­wen­dungs­ge­set­zes (Weg­weisung und Fern­hal­ten, Durch­suchung von beweglichen Sachen) erweit­ert sowie die Voraus­set­zun­gen für den Ein­satz pri­vater Sicher­heits­fir­men im Zuständigkeits­bere­ich des Bun­des festgelegt.

Siehe auch den Kom­men­tar auf www.strafprozess.ch.