Wie bereits berichtet, setzt der Bundesrat setzt Änderungen des DSG nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist auf den 1. Januar 2008 in Kraft: AS 2007 4983. Auch die DSV wird teilrevidiert.
Nach dem neuen DSG 11 “können die Hersteller von Datenbearbeitungssystemen oder ‑programmen sowie private Personen oder Bundesorgane, die Personendaten bearbeiten, ihre Systeme, Verfahren und ihre Organisation einer Bewertung durch anerkannte unabhängige Zertifizierungsstellen unterziehen.” Dazu setzt der Bundesrat ebenfalls auf den 1. Januar 2008 die neue Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) in Kraft.