Der Bundesrat hat gestützt auf das SVG die Verordnung über die Zulassung von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen und ihre Berufsausübung (Fahrlehrerverordnung, FV) erlassen und auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt:
Art. 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt die Zulassung von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen, ihre Berufsausübung sowie ihre Weiterbildung.