Fahrlehrerverordnung in Kraft per 1. Januar 2008

Der Bun­desrat hat gestützt auf das SVG die Verord­nung über die Zulas­sung von Fahrlehrern und Fahrlehrerin­nen und ihre Beruf­sausübung (Fahrlehrerverord­nung, FV) erlassen und auf den 1. Jan­u­ar 2008 in Kraft gesetzt:

Art. 1 Gegen­stand
Diese Verord­nung regelt die Zulas­sung von Fahrlehrern und Fahrlehrerin­nen, ihre Beruf­sausübung sowie ihre Weiterbildung.