Der Bundesrat hat das neue Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (RHG) und die entsprechende Verordnung (RHV) per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.
Aus der Medienmitteilung:
“Diese Bestimmungen beschreiben einerseits die Mindestinhalte der kantonalen und kommunalen Einwohnerregister sowie der Personenregister des Bundes und andererseits formale Aspekte der Informationsverwaltung. Sie definieren zudem Normen und Vorschriften für den Austausch und die Verwendung der entsprechenden Daten. (…)
Die systematische Einführung der neuen AHV-Versichertennummer in die Personenregister soll ausserdem den Austausch der vom Gesetz vorgeschriebenen Daten zwischen den verschiedenen Registern vereinfachen, beispielsweise bei einem Umzug zwischen zwei Gemeinden oder bei der automatischen Meldung einer Geburtsanzeige an die Gemeinden.”
Auf 2008 soll die Kommunikationsplattform „sedex“ (secure data exchange) in Betrieb gesetzt werden; dei Verordnung regelt u.a. auch den Datenaustausch über dieses System.