Die Stromversorgungsverordnung wurde auf den 1. April 2008 in Kraft gesetzt, mit Ausnahme der Art. 11 I und IV (in Kraft am 1. Januar 2009), Art. 2 II d in Kraft am 1. Januar 2010) und Anhang Ziff. 2 (in Kraft zwischen 1. April 2008 und 1. Januar 2009).
Vgl. die Ausführungen auf der Website des BFE:
“Per 1. Januar 2008 ist das StromVG fast vollumfänglich in Kraft getreten. Ausnahmen bilden die Bestimmungen über den Anspruch auf Netzzugang, das heisst die Marktöffnung für Grossverbraucher ab 100’000 kWh/Jahr (Artikel 13, Absätze 1 und 2) sowie die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien, die in der Revision des Energiegesetzes geregelt ist (Ziffer 2 des Anhangs zum StromVG).
Die Stromversorgungsverordnung (StromVV) wird in grossen Teilen per 1. April 2008 in Kraft gesetzt.
Die Bestimmungen über die Marktöffnung für Grossverbraucher und über die kostendeckende Einspeisevergütung treten am 1. Januar 2009 in Kraft. Von der Einspeisevergütung können Anlagen profitieren, die nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen worden sind. Die Anmeldung für solche Anlagen wird voraussichtlich ab Mai 2008 möglich sein. Details zum Anmeldeverfahren werden vom Bundesamt für Energie rechtzeitig bekannt gegeben.”