Das UVEK hatte im November 2009 den Auftrag erhalten, eine Revision des Stromversorgungsgesetzes vorzubereiten. Das UVEK hat nun entschieden, dass die “Prüfung der teils sehr komplexen materiellen Inhalte und rechtlichen Grundlagen” (Medienmitteilung des UVEK) andauert. Das revidierte Gesetz solle per 1. Januar 2015 in Kraft treten.
“Ob auch der gesetzlich per 1. Januar 2014 vorgesehene zweite Schritt der Marktöffnung um ein Jahr verschoben wird, will der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.” (a.a.O.).