Der Bundesrat hat eine Teilrevision der Fernmeldedienstverordnung (FDV) auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt (AS). Die Änderung erfolgt vor dem Hintergrund des Auslaufens der aktuellen Grundversorgungskonzession Ende 2017 (vgl. Erläuterungsbericht). Die nächste Grundversorgungskonzession wird aufgrund der Teilrevision mit folgenden Änderungen per 1. Januar 2018 in Kraft treten:
- neue Anschlussangebote
- höhere Bandbreite des Breitbandanschlusses
- Ausbau der Dienste für Menschen mit Behinderungen
- Wegfall verschiedener Dienste