Gemäss Medienmitteilungen des Bundesrates werden per 1. Januar 2019 verschiedene neue Bestimmungen mit Relevanz für das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht in Kraft gesetzt:
- Einerseits wird die Anerkennung ausländischer Konkursverfahren und Nachlassverträge in der Schweiz vereinfacht. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. September 2018 entsprechende Änderungen des IPRG auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Siehe weiterführend die Medienmitteilung des Bundesrates.
- Andererseits hat der Bundesrat ebenfalls am 14. September 2018 Änderungen des SchKG zum besseren Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Siehe auch hierzu weiterführend die Medienmitteilung des Bundesrates.