4A_389/2022: Internationale Rechtshilfe in Zivilsachen (amtl. Publ.)
In seinem neuen Leitentscheid präzisierte das Bundesgericht, dass die Verweigerungsgründe gemäss Art. 12 Abs. 1 lit. b des Haager Beweisaufnahmeübereinkommens (HBewUe70) restriktiv und eng ausgelegt werden müssten. Insbesondere könnten die Begriffe “Gefährdung der Hoheitsrechte” und “Gefährdung der Sicherheit” nicht so ausgelegt werden, dass dadurch auch die Unvereinbarkeit der Gutheissung eines Rechtshilfegesuchs mit der innerstaatlichen öffentlichen … weiterlesen