Die Schweiz soll die strengeren EU-Regeln für Medizinprodukte übernehmen, damit die Schweizer Unternehmen den Zugang zum europäischen Markt behalten. Mit der neuen Regulierung (vgl. Botschaft des Bundesrates) sind National- und Ständerat im Grundsatz einverstanden. Dennoch gelangt die Gesetzesänderung vor die Einigungskonferenz, denn die beiden Räte konnten sich bis zur Schlusssitzung nicht auf die neuen Transparenzregeln einigen. Im Kern geht es um die gesetzlich vorgeschriebene Deklaration von Interessenbindungen der medizinisch-pharmazeutischen Fachpersonen.
Der Nationalrat will, dass Ärzte und andere Medizinalpersonen, die Heilmittel verschreiben oder abgeben, ihre Interessenbindungen offenlegen müssen. Zu diesen Zwecken sollte zunächst ein Register für einschlägige Beteiligungen oder Mandate eingeführt werden. Nachdem sich der Ständerat dagegen ausgesprochen hatte, beschloss die grosse Kammer eine Deklarationspflicht ohne Register. Doch auch diese Lösung lehnte der Ständerat ab. Am gestrigen Dienstag hat der Nationalrat jedoch an seiner Transparenzregel festgehalten. Damit wird die Änderung des Heilmittelgesetzes ein Fall für die Einigungskonferenz (vgl. Unterlagen zu den Verhandlungen).