Der Bundesrat hat die Änderungen der Energieverordnung gutgeheissen und per 1. April 2014 in Kraft gesetzt.
Aus der Medienmitteilung:
Die Revision war erforderlich, um die seit 1. Januar 2014 geltenden Bestimmungen des revidierten Energiegesetzes umzusetzen. Die neuen Verordnungsbestimmungen regeln insbesondere die Vollzugsmodalitäten für die einmaligen Investitionsbeiträge (Einmalvergütungen) an kleine Photovoltaik-Anlagen, den Eigenverbrauch sowie die Rückerstattung der Netzzuschläge an stromintensive Unternehmen.
Am 20. November 2013 hat der Bundesrat das revidierte Energiegesetz per 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt (siehe Medienmitteilung vom 20.11.2013). Die Revision basiert auf einer parlamentarischen Initiative (Pa. Iv. 12.400) der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates, der die Bundesversammlung am 21. Juni 2013 zugestimmt hatte. Die Entscheide des Parlaments, insbesondere die rasche Auszahlung der Einmalvergütungen an kleine Photovoltaikanlagen (siehe unten), werden per 2015 zu einer Erhöhung des Netzzuschlags (siehe Kasten) führen. Der Bundesrat wird die Höhe des Netzzuschlags in diesem Sommer festlegen.
Um den Vollzug der neuen gesetzlichen Grundlagen zu regeln, ist eine Änderung der Energieverordnung und der Stromversorgungsverordnung erforderlich. Das Bundesamt für Energie führte dazu vom 7. Oktober bis 29. November 2013 eine Anhörung durch. Dazu sind insgesamt 88 Stellungnahmen eingegangen. Die Ergebnisse wurden im Februar 2014 in einem separaten Bericht publiziert (siehe Link).
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