Revision der Energieverordnung per 1. April 2014

Der Bun­desrat hat die Änderun­gen der Energieverord­nung gut­ge­heis­sen und per 1. April 2014 in Kraft gesetzt.

Aus der Medi­en­mit­teilung:

Die Revi­sion war erforder­lich, um die seit 1. Jan­u­ar 2014 gel­tenden Bes­tim­mungen des rev­i­dierten Energiege­set­zes umzuset­zen. Die neuen Verord­nungs­bes­tim­mungen regeln ins­beson­dere die Vol­lzugsmodal­itäten für die ein­ma­li­gen Investi­tions­beiträge (Ein­malvergü­tun­gen) an kleine Pho­to­voltaik-Anla­gen, den Eigen­ver­brauch sowie die Rück­er­stat­tung der Net­z­zuschläge an stro­minten­sive Unternehmen.

Am 20. Novem­ber 2013 hat der Bun­desrat das rev­i­dierte Energiege­setz per 1. Jan­u­ar 2014 in Kraft geset­zt (siehe Medi­en­mit­teilung vom 20.11.2013). Die Revi­sion basiert auf ein­er par­la­men­tarischen Ini­tia­tive (Pa. Iv. 12.400) der Kom­mis­sion für Umwelt, Raum­pla­nung und Energie des Nation­al­rates, der die Bun­desver­samm­lung am 21. Juni 2013 zuges­timmt hat­te. Die Entschei­de des Par­la­ments, ins­beson­dere die rasche Auszahlung der Ein­malvergü­tun­gen an kleine Pho­to­voltaikan­la­gen (siehe unten), wer­den per 2015 zu ein­er Erhöhung des Net­z­zuschlags (siehe Kas­ten) führen. Der Bun­desrat wird die Höhe des Net­z­zuschlags in diesem Som­mer festlegen.

Um den Vol­lzug der neuen geset­zlichen Grund­la­gen zu regeln, ist eine Änderung der Energieverord­nung und der Stromver­sorgungsverord­nung erforder­lich. Das Bun­de­samt für Energie führte dazu vom 7. Okto­ber bis 29. Novem­ber 2013 eine Anhörung durch. Dazu sind ins­ge­samt 88 Stel­lung­nah­men einge­gan­gen. Die Ergeb­nisse wur­den im Feb­ru­ar 2014 in einem sep­a­rat­en Bericht pub­liziert (siehe Link).

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