In einer Medienmitteilung hat das Bundesamt für Energie mitgeteilt, dass die Schweizer Stromkonsumenten ab 1. Januar 2015 einen Zuschlag von 1,1 Rappen pro Kilowattstunde für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien bezahlen werden. Dies hat der Bundesrat in einer Revision der Energieverordnung (EnV) festgelegt. Der bei den Stromkonsumenten erhobene Netzzuschlag liegt heute bei 0,6 Rappen pro Kilowattstunde und fliesst in den Netzzuschlagsfonds. Mit diesem Fonds werden die folgenden Projekte finanziert:
- Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)
- Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen
- Wettbewerbliche Ausschreibungen für Stromeffizienz
- Rückerstattungen an Grossverbraucher
- Risikogarantien für Geothermieprojekte
- Vollzugskosten
- Gewässersanierungsmassnahmen
Die Revision der EnV bringt eine Erhöhung der Stromkosten von CHF 25 pro Jahr mit sich (4‑Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 5’000 Kilowattstunden).