Einigung über einen Tarif für zeitversetztes TV

Im Rah­men ein­er Sitzung mit der Schied­skom­mis­sion haben sich die Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften mit den Nutzerver­bän­den über einen Tarif für das soge­nan­nte ‘Catch-up-TV’ (zeit­ver­set­ztes Anschauen von Fernsehsendun­gen) geeinigt (vgl. Medi­en­mit­teilung). Der Tarif gilt ab dem 1. Jan­u­ar 2013. Es beste­ht allerd­ings die Möglichkeit, diesen Entscheid beim Bun­desver­wal­tungs­gericht anzufechten.

Aus der Berichter­stat­tung des Tages-Anzeiger:

Neu darf die TV-Zeit­mas­chine max­i­mal 7 Tage in die Ver­gan­gen­heit reichen. Für TV-Anbi­eter wie Sun­rise und Swiss­com heisst das gle­ichzeit­ig, dass sie ihr Ange­bot ohne rechtliche Bedenken aus­bauen kön­nen. Sie deck­en mit ihren Archiv­en heute max­i­mal die let­zten 30 Stun­den ab. Darauf haben sich die Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften mit den Nutzerver­bän­den geeinigt, wie Valentin Blank von Suis­sim­age bestätigt: «Es wird kün­ftig kein legales Ange­bot mehr geben, bei dem man mehr als 7 Tage im Pro­gramm zurück­ge­hen kann.» 

Eine wichtige Neuerung ist auch der Umgang mit Wer­bung: Kün­ftig muss der Anbi­eter zusät­zlich bezahlen, wenn er seinen Kun­den die Möglichkeit geben will, bei Wer­be­blöck­en vorzus­pulen. Über­sprin­gen kön­nen Kon­sumenten die Wer­bung kün­ftig nur noch dann, wenn der Sender das unterstützt.

Statt des bish­er ver­wen­de­ten Tar­ifs von 80 Rap­pen pro Nutzer und Monat gel­ten neu fol­gende Tar­ife:

  • Für ein Archiv der let­zten 30 Stun­den bleibt der Tarif bei 80 Rappen.
  • Bei 7 Tagen beträgt er 1.20 Franken.
  • Bei Wer­be­blöck­en vorzus­pulen, kostet zusät­zlich 30 Rappen.