Im Rahmen einer Sitzung mit der Schiedskommission haben sich die Verwertungsgesellschaften mit den Nutzerverbänden über einen Tarif für das sogenannte ‘Catch-up-TV’ (zeitversetztes Anschauen von Fernsehsendungen) geeinigt (vgl. Medienmitteilung). Der Tarif gilt ab dem 1. Januar 2013. Es besteht allerdings die Möglichkeit, diesen Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten.
Aus der Berichterstattung des Tages-Anzeiger:
Neu darf die TV-Zeitmaschine maximal 7 Tage in die Vergangenheit reichen. Für TV-Anbieter wie Sunrise und Swisscom heisst das gleichzeitig, dass sie ihr Angebot ohne rechtliche Bedenken ausbauen können. Sie decken mit ihren Archiven heute maximal die letzten 30 Stunden ab. Darauf haben sich die Verwertungsgesellschaften mit den Nutzerverbänden geeinigt, wie Valentin Blank von Suissimage bestätigt: «Es wird künftig kein legales Angebot mehr geben, bei dem man mehr als 7 Tage im Programm zurückgehen kann.»
Eine wichtige Neuerung ist auch der Umgang mit Werbung: Künftig muss der Anbieter zusätzlich bezahlen, wenn er seinen Kunden die Möglichkeit geben will, bei Werbeblöcken vorzuspulen. Überspringen können Konsumenten die Werbung künftig nur noch dann, wenn der Sender das unterstützt.
Statt des bisher verwendeten Tarifs von 80 Rappen pro Nutzer und Monat gelten neu folgende Tarife:
- Für ein Archiv der letzten 30 Stunden bleibt der Tarif bei 80 Rappen.
- Bei 7 Tagen beträgt er 1.20 Franken.
- Bei Werbeblöcken vorzuspulen, kostet zusätzlich 30 Rappen.