Schiedskommission befindet über Urheberrechtsvergütung für vermietete Set-Top-Boxen

Mit Entscheid vom 16. Dezem­ber 2009 hat die Schied­skom­mis­sion für die Ver­w­er­tung von Urhe­ber­recht­en und ver­wandten Schutzrecht­en auf Antrag der Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften einen Tarif für ver­mi­etete Set-Top-Box­en mit Spe­ich­er bzw. für das Zurver­fü­gung­stellen von externem Spe­icher­platz genehmigt.

Dieser Tarif erlaubt es den Dien­stan­bi­etern, ihren Kun­den entsprechende Spe­icherka­paz­itäten für das Vervielfälti­gen von urhe­ber­rechtlich geschützten Werken und Leis­tun­gen zur Ver­fü­gung zu stellen.

Der genehmigte Tarif gilt für ein Jahr ab dem 1. Jan­u­ar 2010. Es beste­ht die Möglichkeit, diesen Entscheid beim Bun­desver­wal­tungs­gericht anzufechten.