Gemäss einer Medienmitteilung des Bundesamts für Energie vom 5. November 2014 tritt die revidierte Energieverordnung (EnV, SR 730.01) am 1. Januar 2015 in Kraft. Die Revision soll dazu führen, dass Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien rascher und günstiger realisiert werden können. Deshalb senkt der Bundesrat die Photovoltaik-Vergütungssätze für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) sowie die Einmalvergütung (Entschädigung von 30% der Investitionskosten einer Referenzanlage).