Durch eine Teilrevision des EnG soll die Energieeffizienz besonders im Gebäudebereich gesteigert werden. Dafür sollen die Kantone einen einheitlichen Gebäudeenergieausweis einführen, der Auskunft gibt über die Energieeffizienz, den Wärme- und Stromverbrauch und die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes. Zudem werden die Bestimmungen über die Finanzhilfen iSv EnG 12 III und 13 angepasst (vgl. die Botschaft vom 24. Juni 2009).
Die Teilrevision wurde auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt.