Teilrevision des EnG in Kraft per 1. Januar 2011

Durch eine Teil­re­vi­sion des EnG soll die Energieef­fizienz beson­ders im Gebäude­bere­ich gesteigert wer­den. Dafür sollen die Kan­tone einen ein­heitlichen Gebäudeen­ergieausweis ein­führen, der Auskun­ft gibt über die Energieef­fizienz, den Wärme- und Stromver­brauch und die Treib­haus­gase­mis­sio­nen eines Gebäudes. Zudem wer­den die Bes­tim­mungen über die Finanzhil­fen iSv EnG 12 III und 13 angepasst (vgl. die Botschaft vom 24. Juni 2009).

Die Teil­re­vi­sion wurde auf den 1. Jan­u­ar 2011 in Kraft gesetzt.