Teilrevision der VÜPF

Die Verord­nung über die Überwachung des Post- und Fer­n­melde­v­erkehrs (VÜPF) und die dazu gehörende Gebühren­verord­nung (GebV-ÜPF) sollen dem aktuellen Stand der Tech­nik angepasst wer­den. Das Eid­genös­sis­che Jus­tiz- und Polizei­de­parte­ment (EJPD) hat heute eine Anhörung bei jenen Branchen­ver­bän­den und kan­tonalen Kon­feren­zen eröffnet, die an der Umset­zung dieser Mass­nah­men zur Strafver­fol­gung beteiligt sind. Die Anhörung dauert bis zum 29. Juli 2011.

Mit der VÜPF-Teil­re­vi­sion soll der Kat­a­log der Überwachungs­mass­nah­men klar­er und trans­par­enter for­muliert wer­den. Bei der Teil­re­vi­sion der GebV-ÜPF sollen die Gebühren für die Strafver­fol­gungs­be­hör­den und die Entschädi­gun­gen für die Provider für die Mass­nah­men fest­gelegt werden.