Die Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) und die dazu gehörende Gebührenverordnung (GebV-ÜPF) sollen dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat heute eine Anhörung bei jenen Branchenverbänden und kantonalen Konferenzen eröffnet, die an der Umsetzung dieser Massnahmen zur Strafverfolgung beteiligt sind. Die Anhörung dauert bis zum 29. Juli 2011.
Mit der VÜPF-Teilrevision soll der Katalog der Überwachungsmassnahmen klarer und transparenter formuliert werden. Bei der Teilrevision der GebV-ÜPF sollen die Gebühren für die Strafverfolgungsbehörden und die Entschädigungen für die Provider für die Massnahmen festgelegt werden.