Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat gestern die Anhörung zur Teilrevision der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) und der Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV) eröffnet. Die Anhörung dauert bis zum 23. März 2015.
Mit der Teilrevision der TAMV soll der fachgerechte Einsatz von Tierarzneimitteln gefördert und die Lebensmittelsicherheit erhöht werden. Das Ziel ist, unerwünschte Arzneimittelrückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft zu vermeiden und der Verbreitung von Antibiotikaresistenzen entgegenzuwirken. So sollen die Vorschriften zur Abgabe von Tierarzneimitteln mit antibiotischen Wirkstoffen verschärft werden. Zudem soll das EDI kritische Antibiotika von einer Abgabe auf Vorrat ausschliessen können. Dabei handelt es sich um Arzneimittel mit neueren antibiotischen Wirkstoffen, gegen die kaum Resistenzen bestehen. Diese Massnahmen sind Teil der bundesrätlichen Strategie „Gesundheit2020“.
Nach der teilrevidierten AWV haben pharmazeutischen Unternehmen, deren Arzneimittel bei Swissmedic zugelassen sind, mehr Spielraum bei der Publikumswerbung. Sie sollen künftig erwähnen dürfen, dass ihre Arzneimittel zugelassen sind. Durch ein solches “behördliches Qualitätssiegel” soll erreicht werden, dass die Qualität der Arzneimittel in der Werbung besser ausgewiesen kann und sie gegenüber anderen Produktkategorien, wie etwa Nahrungsergänzungsmittel oder Medizinprodukte, klarer abzugrenzen sind.