Die Vernehmlassung zur ordentlichen Revision (2. Etappe) des Heilmittelgesetzes (HMG) wurde am 21. Oktober 2009 eröffnet. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen folgende Bereiche: Arzneimittel für Kinder, vereinfachte Zulassung, geldwerte Vorteile, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln, Good Corporate Governance, Arzneimittelinformation und Marktüberwachung. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 5. Februar 2010.
Das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene HMG wurde bereits in einer vorgezogenen Revision (1. Etappe) geändert, wodurch das Versorgungsproblem mit Medikamenten in den Spitälern mit Wirkung ab Sommer 2010 entschärft werden soll.