Revision des Heilmittelgesetzes: Vernehmlassung eröffnet

Die Vernehm­las­sung zur ordentlichen Revi­sion (2. Etappe) des Heilmit­telge­set­zes (HMG) wurde am 21. Okto­ber 2009 eröffnet. Die vorgeschla­ge­nen Änderun­gen betr­e­f­fen fol­gende Bere­iche: Arzneimit­tel für Kinder, vere­in­fachte Zulas­sung, geld­w­erte Vorteile, Abgabe und Anwen­dung von Arzneimit­teln, Good Cor­po­rate Gov­er­nance, Arzneimit­telin­for­ma­tion und Mark­tüberwachung. Das Vernehm­las­sungsver­fahren dauert bis zum 5. Feb­ru­ar 2010.

Das am 1. Jan­u­ar 2002 in Kraft getretene HMG wurde bere­its in ein­er vorge­zo­ge­nen Revi­sion (1. Etappe) geän­dert, wodurch das Ver­sorgung­sprob­lem mit Medika­menten in den Spitälern mit Wirkung ab Som­mer 2010 entschärft wer­den soll.