Das Vernehmlassungsverfahren zum vorgeschlagenen Buchpreisbindungsgesetz (BuPG) wurde eröffnet; es dauert bis zum 3. Februar 2009.
Laut Vernehmlassungsbericht sind die wesentlichen Grundzüge der Vorlage folgende:
1. Eine obligatorische Buchpreisbindung, die auf einem
2. Fixpreismodell beruht und Rabatte auf dem Fixpreis erlaubt;
3. Eine Mindestdauer der Buchpreisbindung;
4. Die Buchpreisfestsetzung wird dem Verlag oder dem Importeur übertragen, und dem Preisüberwacher wird ein Interventionsrecht bei einer missbräuchlichen Überhöhung des Preises eingeräumt.