Nachdem die WEKO im September 1999 die bestehende deutschschweizerische Branchenabrede als unzulässig erklärt hatte, legte der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband gegen die Verfügung der WEKO Rekurs ein. Während des Rekursverfahrens hatte NR Maitre im Mai 2004 eine parlamentarische Initiative eingereicht, mit welcher er verlangte, gesetzliche Grundlagen für eine Regulierung der Buchpreise in der Schweiz zu schaffen.
Beide Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) stimmten darauf der parlamentarischen Initiative zu. Die WAK-NR erarbeitete den jetzt vorliegenden Entwurf eines Bundesgesetzes über die Buchpreisbindung. Gemäss dem Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates sind die Grundzüge der Vorlage folgende:
“– Eine obligatorische Buchpreisbindung, die auf einem Fixpreismodell beruht
und Rabatte auf dem Fixpreis erlaubt;
– eine Mindestdauer der Buchpreisbindung;
– die Buchpreisfestsetzung wird dem Verlag oder dem Importeur/der Importeurin übertragen, und dem Preisüberwacher wird ein Interventionsrecht bei einer missbräuchlichen Überhöhung des Preises eingeräumt.”
Der Bundesrat hat zum Entwurf und zum Bericht der WAK-NR Stellung genommen. Er lehnt die Schaffung eines Gesetzes zur Buchpreisbindung ab:
“Die Einwände gegen ein Buchpreisbindungsgesetz bedeuten nicht, dass die Vielfalt und die Qualität des Kulturgutes Buch nicht mit geeigneten und zulässigen Massnahmen gefördert werden soll. Tatsächlich ergreifen sowohl der Bund (Bundesamt für Kultur und Nationalbibliothek), Pro Helvetia, Kantone und Gemeinden vielfältige Förderungsmassnahmen, wie in Ziffer 1.3.2 dargelegt wurde. Der Bundesrat erachtet hingegen einen Markteingriff des Gesetzgebers als sachlich ungerechtfertigt. Gegen ein Buchpreisbindungsgesetz sprechen zudem die verfassungsrechtlichen Einwände. Der Bundesrat unterstützt deshalb den Antrag der Minderheit der WAK‑N, auf die Vorlage nicht einzutreten.”