Buchpreisbindung: Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative Maitre, Entwurf eines Gesetzes

Nach­dem die WEKO im Sep­tem­ber 1999 die beste­hende deutschschweiz­erische Branchenabrede als unzuläs­sig erk­lärt hat­te, legte der Schweiz­erische Buch­händler- und Ver­legerver­band gegen die Ver­fü­gung der WEKO Rekurs ein. Während des Rekursver­fahrens hat­te NR Maitre im Mai 2004 eine par­la­men­tarische Ini­tia­tive ein­gere­icht, mit welch­er er ver­langte, geset­zliche Grund­la­gen für eine Reg­ulierung der Buch­preise in der Schweiz zu schaffen.

Bei­de Kom­mis­sio­nen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) stimmten darauf der par­la­men­tarischen Ini­tia­tive zu. Die WAK-NR erar­beit­ete den jet­zt vor­liegen­den Entwurf eines Bun­des­ge­set­zes über die Buch­preis­bindung. Gemäss dem Bericht der Kom­mis­sion für Wirtschaft und Abgaben des Nation­al­rates sind die Grundzüge der Vor­lage folgende: 

– Eine oblig­a­torische Buch­preis­bindung, die auf einem Fix­preis­mod­ell beruht
und Rabat­te auf dem Fix­preis erlaubt;
– eine Min­dest­dauer der Buch­preis­bindung;
– die Buch­pre­is­fest­set­zung wird dem Ver­lag oder dem Importeur/der Impor­teurin über­tra­gen, und dem Preisüberwach­er wird ein Inter­ven­tion­srecht bei ein­er miss­bräuch­lichen Über­höhung des Preis­es eingeräumt.”

Der Bun­desrat hat zum Entwurf und zum Bericht der WAK-NR Stel­lung genom­men. Er lehnt die Schaf­fung eines Geset­zes zur Buch­preis­bindung ab:

Die Ein­wände gegen ein Buch­preis­bindungs­ge­setz bedeuten nicht, dass die Vielfalt und die Qual­ität des Kul­turgutes Buch nicht mit geeigneten und zuläs­si­gen Mass­nah­men gefördert wer­den soll. Tat­säch­lich ergreifen sowohl der Bund (Bun­de­samt für Kul­tur und Nation­al­bib­lio­thek), Pro Hel­ve­tia, Kan­tone und Gemein­den vielfältige Förderungs­mass­nah­men, wie in Zif­fer 1.3.2 dargelegt wurde. Der Bun­desrat erachtet hinge­gen einen Mark­te­in­griff des Geset­zge­bers als sach­lich ungerecht­fer­tigt. Gegen ein Buch­preis­bindungs­ge­setz sprechen zudem die ver­fas­sungsrechtlichen Ein­wände. Der Bun­desrat unter­stützt deshalb den Antrag der Min­der­heit der WAK‑N, auf die Vor­lage nicht einzutreten.”