Der Bundesrat hat das Ergebnis der Vernehmlassung zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Informationssicherheit (ISG)
zur Kenntnis genommen und zur Veröffentlichung freigegeben. Das E‑ISG bezweckt “den sicheren Umgang mit Informationen sowie den sicheren Einsatz von Informations-und Kommunikationstechnologien” durch Bundesbehörden.
Das VBS wird nun gestützt auf das Ergebnis der Vernehmlassung die Botschaft erstellen.