Der Bundesrat hat gestern das Vernehmlassungsverfahren zu einem Bundesgesetz über die Informationssicherheit (ISG) eröffnet.
Aus der Medienmitteilung:
Das Gesetz schafft für alle Bundesbehörden einheitliche gesetzliche Grundlagen für die Verwaltung und die Organisation des Schutzes von Informationen und die Sicherheit beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien. Der Schutz dieser Informationen muss an die Herausforderungen der Informationsgesellschaft angepasst werden. […]
Das ISG soll insbesondere das Risikomanagement, die Klassifizierung von Informationen, die Grundsätze der Sicherheit beim Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologi, die Sicherheitsprüfung von Personen, die sicherheitsempfindliche Tätigkeiten im Auftrag des Bundes ausüben, die Unterstützung der kritischen Infrastrukturen beim Risikomanagement im Bereich der Informationssicherheit regeln.
Die Vernehmlassungsvorlage — die soweit ersichtlich noch nicht verfügbar ist — wurde
durch eine Expertengruppe unter Leitung von Prof.
Dr. Markus Müller (Bern) erarbeitet.