Vernehmlassungsverfahren zu einem Informationssicherheitsgesetz (ISG) eröffnet

Der Bun­desrat hat gestern das Vernehm­las­sungsver­fahren zu einem Bun­des­ge­setz über die Infor­ma­tion­ssicher­heit (ISG) eröffnet.

Aus der Medi­en­mit­teilung:

Das Gesetz schafft für alle Bun­des­be­hör­den ein­heitliche geset­zliche Grund­la­gen für die Ver­wal­tung und die Organ­i­sa­tion des Schutzes von Infor­ma­tio­nen und die Sicher­heit beim Ein­satz von Infor­ma­tions- und Kom­mu­nika­tion­stech­nolo­gien. Der Schutz dieser Infor­ma­tio­nen muss an die Her­aus­forderun­gen der Infor­ma­tion­s­ge­sellschaft angepasst werden. […]

Das ISG soll ins­beson­dere das Risiko­man­age­ment, die Klas­si­fizierung von Infor­ma­tio­nen, die Grund­sätze der Sicher­heit beim Ein­satz der Infor­ma­tions- und Kom­mu­nika­tion­stech­nolo­gi, die Sicher­heit­sprü­fung von Per­so­n­en, die sicher­heit­sempfind­liche Tätigkeit­en im Auf­trag des Bun­des ausüben, die Unter­stützung der kri­tis­chen Infra­struk­turen beim Risiko­man­age­ment im Bere­ich der Infor­ma­tion­ssicher­heit regeln.

Die Vernehm­las­sungsvor­lage — die soweit ersichtlich noch nicht ver­füg­bar ist — wurde
durch eine Experten­gruppe unter Leitung von Prof.
Dr. Markus Müller (Bern) erarbeitet.