Informationssicherheitsgesetz: Entwurf und Botschaft

Im Bun­des­blatt Nr. 15 vom 19. April 2017 wur­den der Entwurf und die Botschaft des Bun­des­ge­set­zes über die Infor­ma­tion­ssicher­heit (ISG) veröf­fentlicht. Das ISG bezweckt angesichts der heute zer­split­terten Rechts­grund­la­gen, “die sichere Bear­beitung der Infor­ma­tio­nen, für die der Bund zuständig ist, sowie den sicheren Ein­satz der Infor­matik­mit­tel des Bun­des” durch ein ein­heitlich­es Gesetz zu gewährleis­ten. Das ISG wird primär auf Bun­des­be­hör­den, ggf. aber auch auf kan­tonale Behör­den Anwen­dung finden.

Das ISG sieht zunächst eine Rei­he all­ge­mein­er Sicher­heits­mass­nah­men vor, bspw. zur Klas­si­fizierung von Infor­ma­tio­nen oder zum Umgang mit Per­son­al. Detail­lierte Vorschriften gel­ten sodann für Per­so­n­en­sicher­heit­sprü­fun­gen, im Zusam­men­hang mit der Ver­gabe sicher­heit­sempfind­lich­er Aufträge und für kri­tis­che Infrastrukturen.