Im Bundesblatt Nr. 15 vom 19. April 2017 wurden der Entwurf und die Botschaft des Bundesgesetzes über die Informationssicherheit (ISG) veröffentlicht. Das ISG bezweckt angesichts der heute zersplitterten Rechtsgrundlagen, “die sichere Bearbeitung der Informationen, für die der Bund zuständig ist, sowie den sicheren Einsatz der Informatikmittel des Bundes” durch ein einheitliches Gesetz zu gewährleisten. Das ISG wird primär auf Bundesbehörden, ggf. aber auch auf kantonale Behörden Anwendung finden.
Das ISG sieht zunächst eine Reihe allgemeiner Sicherheitsmassnahmen vor, bspw. zur Klassifizierung von Informationen oder zum Umgang mit Personal. Detaillierte Vorschriften gelten sodann für Personensicherheitsprüfungen, im Zusammenhang mit der Vergabe sicherheitsempfindlicher Aufträge und für kritische Infrastrukturen.