Botschaft und den Entwurf eines Nachrichtendienstgesetzes

Der Bun­desrat hat mit Datum vom 19. Feb­ru­ar 2014 die Botschaft und den Entwurf eines Nachrich­t­en­di­en­st­ge­set­zes (NDG) vorgelegt.

Aus der Botschaft:

Diese Vor­lage soll eine ein­heitliche, formellge­set­zliche Grund­lage für den zivilen
Nachrich­t­en­di­enst der Schweiz, den Nachrich­t­en­di­enst des Bun­des (NDB), schaffen.
Der NDB beschafft Infor­ma­tio­nen, analysiert diese, wertet sie aus und leitet
sie weit­er mit dem Ziel, Entschei­dungsträger aller Stufen mit Infor­ma­tio­nen zu
ver­sor­gen, die diese benöti­gen, um ihre Führungsauf­gabe sit­u­a­tions- und zeitgerecht
wahrnehmen zu können.

Der NDB gehört gemäss dem aktuellen sicher­heit­spoli­tis­chen Bericht – wie die
Aussen­poli­tik, die Armee und die Polizei – zu den sicher­heit­spoli­tis­chen Instrumenten
des Bundes.

Das zen­trale Anliegen der Vor­lage beste­ht darin, Tätigkeit, Beauf­tra­gung und
Kon­trolle des Nachrich­t­en­di­en­stes geset­zlich zu regeln. Damit soll der NDB in die
Lage ver­set­zt wer­den, im Sinne der Präven­tion einen sub­stanziellen Beitrag zur
Sicher­heit der Schweiz und ihrer Bevölkerung zu leisten.

 Vgl. dazu auch die Doku­men­ta­tion durch das VBS, die Medi­en­mit­teilung und die Berichter­stat­tung der NZZ.