Der Bundesrat hat mit Datum vom 19. Februar 2014 die Botschaft und den Entwurf eines Nachrichtendienstgesetzes (NDG) vorgelegt.
Aus der Botschaft:
Diese Vorlage soll eine einheitliche, formellgesetzliche Grundlage für den zivilen
Nachrichtendienst der Schweiz, den Nachrichtendienst des Bundes (NDB), schaffen.
Der NDB beschafft Informationen, analysiert diese, wertet sie aus und leitet
sie weiter mit dem Ziel, Entscheidungsträger aller Stufen mit Informationen zu
versorgen, die diese benötigen, um ihre Führungsaufgabe situations- und zeitgerecht
wahrnehmen zu können.Der NDB gehört gemäss dem aktuellen sicherheitspolitischen Bericht – wie die
Aussenpolitik, die Armee und die Polizei – zu den sicherheitspolitischen Instrumenten
des Bundes.Das zentrale Anliegen der Vorlage besteht darin, Tätigkeit, Beauftragung und
Kontrolle des Nachrichtendienstes gesetzlich zu regeln. Damit soll der NDB in die
Lage versetzt werden, im Sinne der Prävention einen substanziellen Beitrag zur
Sicherheit der Schweiz und ihrer Bevölkerung zu leisten.
Vgl. dazu auch die Dokumentation durch das VBS, die Medienmitteilung und die Berichterstattung der NZZ.