Der Bundesrat hat vorgeschlagen, das Bauprodukterecht des Bundes an die neue europäische Bauprodukteverordnung anzupassen, da mit dem Inkrafttreten der neuen europäischen Bauprodukteverordnung im April 2011 die Gleichwertigkeit der technischen Vorschriften der EU und der Schweiz für den Bausektor nicht mehr gegeben sei:
Das Ziel der Totalrevision des Bauprodukterechts besteht darin (Medienmitteilung),
die Vorteile des bilateralen Abkommens mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) für die Schweiz zu erhalten. Das im Jahr 2012 durchgeführte Vernehmlassungsverfahren ergab, dass die Revisionsvorlage mehrheitlich begrüsst wird. Die Befürwortenden begründen ihre Zustimmung zur Vorlage damit, dass der Handel der Schweiz mit der EU im Bereich Bauprodukte von grosser wirtschaftlicher Bedeutung ist und ein Verzicht auf die Revision zu technischen Handelshemmnissen führen würde. Das MRA gewährleiste, dass der grenzüberschreitende Austausch von Bauprodukten verhältnismässig und „mit gleich langen Spiessen” vorgenommen werden könne.