Totalrevision des Bauprodukterechts; Anpassung an neue europ. Bauprodukteverordnung (Botschaft und Entwurf)

Der Bun­desrat hat vorgeschla­gen, das Baupro­duk­terecht des Bun­des an die neue europäis­che Baupro­duk­teverord­nung anzu­passen, da mit dem Inkraft­treten der neuen europäis­chen Baupro­duk­teverord­nung im April 2011 die Gle­ich­w­er­tigkeit der tech­nis­chen Vorschriften der EU und der Schweiz für den Bausek­tor nicht mehr gegeben sei:

Das Ziel der Total­re­vi­sion des Baupro­duk­terechts beste­ht darin (Medi­en­mit­teilung),

die Vorteile des bilat­eralen Abkom­mens mit der EU über die gegen­seit­ige Anerken­nung von Kon­for­mitäts­be­w­er­tun­gen (MRA) für die Schweiz zu erhal­ten. Das im Jahr 2012 durchge­führte Vernehm­las­sungsver­fahren ergab, dass die Revi­sionsvor­lage mehrheitlich begrüsst wird. Die Befür­wor­tenden begrün­den ihre Zus­tim­mung zur Vor­lage damit, dass der Han­del der Schweiz mit der EU im Bere­ich Baupro­duk­te von gross­er wirtschaftlich­er Bedeu­tung ist und ein Verzicht auf die Revi­sion zu tech­nis­chen Han­delshemm­nis­sen führen würde. Das MRA gewährleiste, dass der gren­züber­schre­i­t­ende Aus­tausch von Baupro­duk­ten ver­hält­nis­mäs­sig und „mit gle­ich lan­gen Spiessen” vorgenom­men wer­den könne.