Die WAK‑N hat am 20. Mai 2014 einen Vorentwurf für eine Revision des Bundesgesetzes über die
technischen Handelshemmnisse (THG) angenommen, wonach Lebensmittel vom Geltungsbereich des
Cassis-de-Dijon-Prinzips auszunehmen sind (part. Initiative vom 17. Dezember 2010 von NR Jacques, 10.538).
Aus der Medienmitteilung der WAK:
Durch das Inkrafttreten
der Revision des THG im Jahre 2010 wurde in der Schweiz das
“Cassis-de-Dijon-Prinzip” autonom eingeführt. Dadurch können bestimmte
Produkte, welche in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR rechtmässig
in Verkehr sind, ohne zusätzliche Auflagen ebenfalls auf den Schweizer
Markt gebracht werden. Im Bereich der Lebensmittel gilt eine
Sonderregelung, wonach die Anwendung des “Cassis-de-Dijon-Prinzips”
einer Bewilligungspflicht untersteht. Der vorliegende Gesetzesentwurf
stellt für den Lebensmittelbereich eine Rückkehr zum alten System und
somit den Ausschluss der Lebensmittel vom Geltungsbereich des
“Cassis-de-Dijon-Prinzips” dar.Durch die vorgeschlagene Änderung des THG möchte die Kommissionsmehrheit einer Beeinträchtigung der hohen schweizerischen Qualitätsansprüche im Lebensmittelbereich entgegenwirken. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Aus ihrer Sicht stellt das Cassis-de-Dijon-Prinzip ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz dar.
Die Kommission schickt den Vorentwurf mit einem erläuternden
Bericht bis am 29. August 2014 in die Vernehmlassung. Die Unterlagen zur
Vernehmlassung können auf der Webseite der Bundeskanzlei (http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html) abgerufen werden.