Mit Datum vom 17. Dezember 2010 hatte NR Bourgeoismit parlamentarischer Initiative (Geschäftsnr. 10.538) verlangt, Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip auszunehmen (vgl. dazu den Kommissionsbericht der WAK‑N vom 25. Februar 2014). Vom 27. Mai bis zum 29. August 2014 fand dazu eine Vernehmlassung statt (vgl. Vorentwurf und Erläuternder Bericht der WAK‑N vom 20. Mai 2014). Am 20. Oktober 2014 wurde der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung und veröffentlicht.
Ebenfalls am 20. Oktober 2014 hat die WAK‑N ohne Gegenstimme beschlossen, die Vorlage (BBl 2014 9673) definitiv anzunehmen, ohne weitere Änderungen vorzunehmen. Aus dem Bericht der WAK‑N vom 20. Oktober 2014:
Für die Mehrheit der Kommission hat das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» im Lebensmittelbereich unerwünschte Folgen (mangelnde Transparenz für die Konsumenten, Unterlaufen der hohen schweizerischen Qualitätssansprüche, Gefährdung der qualitätsorientierten Strategie der Schweizer Landwirtschaft). Ausserdem seien die wirtschaftlichen Vorteile der THG-Revision von 2010 nicht bzw. nicht genügend
bestätigt worden, um die Aufrechterhaltung des Prinzips in diesem Bereich zu rechtfertigen.Der vorliegende Gesetzesentwurf stellt für den Lebensmittelbereich eine Rückkehr zum alten System und somit den Ausschluss der Lebensmittel vom Geltungsbereich des «Cassis-de-Dijon-Prinzips» dar. Das Sonderverfahren für Lebensmittel gemäss Kapitel 3a, Abschnitt 2 THG wird damit gegenstandslos.
Eine Kommissionsminderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Aus ihrer Sicht stellt das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz und zum Abbau von Handelshemmnissen dar.
Die Vorlage wird nun vom Nationalrat als Erstrat beraten werden.