Seit dem Inkrafttreten des “Cassis de Dijon”-Prinzip am 1. Juli 2010 (vgl. das revidierte THG und die VIPaV) hat das BAG 21 Bewilligungen in Form einer Allgemeinverfügung erteilt, u.a. für Milch- und Fleischprodukte und Getränke. 14 Gesuche wurden abgewiesen, weil sie nicht unter das Cassis de Dijon-Prinzip fielen (so gilt für Nahrungsergänzungsmittel die Verordnung des EDI über Speziallebensmittel, und Arzneimittel wiederum weiterhin unter das HMG).
Gegen 6 Entscheide des BAG wurden Beschwerden beim BVGer eingereicht, dessen erste Entscheide in den nächsten Wochen erwartet werden. Zum Ganzen vgl. die Medienmitteilung des BAG.