Der Bundesrat hat am 19. Mai 2010 beschlossen, die Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) auf den 1. Juli 2010 in Kraft zu setzen. Es handelt sich dabei um die autonome Einführung des so genannten „Cassis-de-Dijon-Prinzips“.
Damit verbunden ist eine Änderung des Bundesgesetzes über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz). Diese Änderung betrifft Naturweine mit einem Alkoholgehalt bis 18 Volumenprozent (z.B. Amarone oder Sforzato), künftig nicht mehr der Alkoholgesetzgebung unterliegen. Damit entfällt auch die Erhebung der Monopolgebühren.
Für weitere Informationen siehe die Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) vom 2. Juni 2010.