Der Bundesrat hat gestern eine Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Änderung des BÜPF und einer entsprechenden Anspassung der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) soll sichergestellt werden, dass mutmassliche Straftäter auch bei Verwendung neuer Kommunikationstechnologien ausreichend überwacht werden können. Die Gesetze sollen daher an die technische Entwicklung angepasst werden und ausdrücklich auch das Internet (d.h. E‑Mail-Verkehr und Internettelefonie) erfassen. Ausserdem ist geplant, Bestimmungen einzuführen, die den Anforderungen des Datenschutzes Rechnung tragen.
Der Vorentwurf stellt hält als Neuerung explizit fest, wer – auf Antrag der Strafverfolgungsbehörde, nach Genehmigung durch die gerichtliche Instanz und im Auftrag des Dienstes für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs – Überwachungen durchzuführen hat. Neben Anbietern von Post- und Fernmeldediensten, einschliesslich der Internet-Anbieter (Access-Provider), zählen künftig auch Personen dazu, die Kommunikationsdaten verwalten, an Dritte Kommunikationsdaten weiterleiten oder die notwendige Infrastruktur zur Verfügung stellen (z.B. reine Service-Provider oder Hosting-Provider). Der Vorentwurf präzisiert und ergänzt ferner die Pflichten bei der Durchführung von Überwachungen. Zudem ist vorgesehen, die Aufbewahrungsfrist für die sogenannten Randdaten, die Aufschluss über Absender und Empfänger, Zeitpunkt, Dauer, Datenmenge und Weg einer Nachricht geben, von sechs auf zwölf Monate zu verlängern.
Ausserhalb von Strafverfahren sollen Überwachungen nach der Revision nicht nur für die Suche nach vermissten Personen möglich sein, sondern auch für die Suche nach Personen eingesetzt werden, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind oder gegen die eine freiheitsentziehende Massnahme verhängt worden ist. Mit Inkrafttreten des neuen BÜPF wird das neue Informatiksystem des administrativ dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zugeordneten Überwachungsdienstes vollständig in Betrieb genommen. Werden derzeit die Daten, die im Rahmen einer Überwachung des Fernmeldeverkehrs beschafft und beim Überwachungsdienst gespeichert werden, den zuständigen Behörden noch auf dem Postweg übermittelt, sollen diese dereinst grundsätzlich nur über einen geschützten Zugriff auf das neue Informatiksystem abrufbar sein.
Die Vernehmlassung zur Gesetzesänderung dauert bis zum 18. August 2010. Für weitere Informationen siehe den erläuternden Bericht zur Änderung des BÜPF und die (berichtigte) Medienmitteilung des Bundesamtes für Justiz (BJ).