Der Bundesrat hat die Botschaft und den Entwurf für die geplante Totalrevision des BÜPF vorgelegt. Der Botschaft zufolge wird mit der Revision die Anpassung des Rechts an die Technik beabsichtigt:
Mit der vorliegenden Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) soll sichergestellt werden, dass die notwendigen Überwachungen des Post- und Fernmeldeverkehrs weder heute noch in den kommenden Jahren durch die Verwendung neuer Technologien (wie etwa verschlüsselter Internettelefonie) verhindert werden können. Das Ziel besteht darin, nicht mehr, sondern besser überwachen zu können. Das BÜPF und die Strafprozessordnung (StPO) werden deshalb an die technische Entwicklung der letzten Jahre und, im Rahmen des Mögliche n, an die künftigen Entwicklungen in diesem Bereich angepasst.
Dafür sind — wiederum gemäss der Botschaft — folgende Änderungen geplant:
- Die Aufgaben des Dienstes für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs werden geklärt und erweitert.
- Der persönliche Geltungsbereich wird erheblich ausgedehnt. Es gibt verschiedene Kategorien von Mitwirkungspflichtigen.
- Der Umfang der Mitwirkungspflicht wird für jede Kategorie entsprechend der spezifischen Tätigkeit abgestuft definiert.
- Die Daten aus Überwachungen werden zentral aufbewahrt, und der Zugang zu diesen Daten, die Einsichtnahme und die Aufbewahrungsdauer werden geregelt.
- Die Aufbewahrungspflicht für Randdaten wird von sechs auf zwölf Monate ausgedehnt.
- Es wird eine klare gesetzliche Grundlage für den Einsatz von besonderen technischen Überwachungsgeräten (wie z.B. IMSI-Catcher) und besonderen Informatikprogrammen («GovWare») geschaffen.
- Die Regelung zum Schutz des Berufsgeheimnisses wird angepasst.
- Wie es schon bisher der Fall ist, kann eine Überwachung angeordnet werden, um ausserhalb von Strafverfahreneine vermisste Person aufzufinden.
- Ferner ist es neu möglich, nach einer Person zu fahnden, gegen die eine Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Massnahme verhängt wurde.
- Es werden spezifische Strafbestimmungen sowie eine Bestimmung bezüglich der administrativen Aufsicht eingeführt.
- Die Rechtsmittel gegen die Verfügungen des Dienstes und die zulässigen Rügen sind neu im Gesetz geregelt.