Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Die Änderung betrifft Art. 3 Abs. 1 (Ausrichtung der Leistungen) und Art. 7 Abs. 3 und 4 (Abzugsberechtigung für Beiträge).