Aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes sollen Auskünfte zu den Halterdaten eines Fahrzeugs dereinst nur noch in bestimmten Fällen gegeben werden. Künftig sollen Privatpersonen lediglich im Zusammenhang mit einem Unfall oder einem Verfahren entsprechende Informationen erhalten. Hierzu ist ein schriftlich begründetes Gesuch an das zuständige Strassenverkehrsamt zu richten. Weiterhin zugänglich sind die Autonummer-Daten für Behörden und Polizei.
Die Aufhebung der vorbehaltlosen Datenbekanntgabe aufgrund der Autonummer hat der Bundesrat heute dem Parlament vorgeschlagen, das sich voraussichtlich in der Frühlingssession 2011 mit dieser Gesetzesänderung befassen wird. Die Revision ist Teil der Botschaft zu Via sicura (dem Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr) vom 20. Oktober 2010, hat mit dieser aber keinen direkten inhaltlichen Zusammenhang.