Auskunft über Fahrzeug-Halterdaten nur als Ausnahme

Aus Grün­den des Per­sön­lichkeits- und Daten­schutzes sollen Auskün­fte zu den Hal­ter­dat­en eines Fahrzeugs dere­inst nur noch in bes­timmten Fällen gegeben wer­den. Kün­ftig sollen Pri­vat­per­so­n­en lediglich im Zusam­men­hang mit einem Unfall oder einem Ver­fahren entsprechende Infor­ma­tio­nen erhal­ten. Hierzu ist ein schriftlich begrün­detes Gesuch an das zuständi­ge Strassen­verkehrsamt zu richt­en. Weit­er­hin zugänglich sind die Auton­um­mer-Dat­en für Behör­den und Polizei.

Die Aufhe­bung der vor­be­halt­losen Daten­bekan­nt­gabe auf­grund der Auton­um­mer hat der Bun­desrat heute dem Par­la­ment vorgeschla­gen, das sich voraus­sichtlich in der Früh­lingsses­sion 2011 mit dieser Geset­zesän­derung befassen wird. Die Revi­sion ist Teil der Botschaft zu Via sicu­ra (dem Hand­lung­spro­gramm des Bun­des für mehr Sicher­heit im Strassen­verkehr) vom 20. Okto­ber 2010, hat mit dieser aber keinen direk­ten inhaltlichen Zusammenhang.