In einer Medienmitteilung vom 21. Oktober 2014 teilt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit, dass die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV, SR 814.710) teilweise revidiert werden müsse. Die Revision ist bedingt durch das Urteil des Bundesgerichts 1C_172/2011 vom 15. November 2011. In diesem Entscheid kritisierte das BGer den Umstand, dass für alte Hochspannungsleitungen und alte Eisenbahnen (rechtskräftige Bewilligung vor dem 1. Februar 2000) weniger strenge Anforderungen in Bezug auf die Anlagegrenzwerte gälten als für die meisten neuen Anlagetypen. Mit der Revision sollen die Forderungen des BGer umgesetzt werden. Die Anhörung dauert bis zum 10. Januar 2015.