UVEK: Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung

In ein­er Medi­en­mit­teilung vom 21. Okto­ber 2014 teilt das Eid­genös­sis­che Departe­ment für Umwelt, Verkehr, Energie und Kom­mu­nika­tion (UVEK) mit, dass die Verord­nung über den Schutz vor nichtion­isieren­der Strahlung (NISV, SR 814.710) teil­weise rev­i­diert wer­den müsse. Die Revi­sion ist bed­ingt durch das Urteil des Bun­des­gerichts 1C_172/2011 vom 15. Novem­ber 2011. In diesem Entscheid kri­tisierte das BGer den Umstand, dass für alte Hochspan­nungsleitun­gen und alte Eisen­bah­nen (recht­skräftige Bewil­li­gung vor dem 1. Feb­ru­ar 2000) weniger strenge Anforderun­gen in Bezug auf die Anlage­gren­zw­erte gäl­ten als für die meis­ten neuen Anlagetypen. Mit der Revi­sion sollen die Forderun­gen des BGer umge­set­zt wer­den. Die Anhörung dauert bis zum 10. Jan­u­ar 2015.