Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2011 eine Änderung der Verordnung über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV‑V) beschlossen, um die Frankenstärke abzufedern und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Die Revision tritt am 1. November 2011 in Kraft.
Mit der Änderung der Verordnung wird der Deckungssatz bei Fabrikationskreditversicherungen von 80 auf 95 Prozent erhöht. Dadurch sollen die Kreditlimite des Exporteurs entlastet und somit seine Liquidität gesteigert werden. Der Deckungssatz bei Lieferantenkreditversicherungen wird jedoch bei 95 Prozent belassen.
Zusätzlich zur Revision der Verordnung wird die SERV eigene Massnahmen ergreifen. Davon erfasst ist einerseits die Gewährung der SERV-Bondgarantie über den vollen Betrag der Vertragsgarantie, also neu zu 100 anstatt zu 95 Prozent. Damit kann der Exporteur in seiner Liquidität zusätzlich entlastet werden. Andererseits wird die SERV künftig gestatten, den Selbstbehalt bei Käuferkreditversicherungen anderweitig abzusichern. Dadurch soll die Bereitschaft der Banken gesteigert werden, mehr Käuferkredite zu gewähren.