SERV: Änderung der Verordnung über die Exportrisikoversicherung

Der Bun­desrat hat am 12. Okto­ber 2011 eine Änderung der Verord­nung über die Schweiz­erische Expor­trisikover­sicherung (SERV‑V) beschlossen, um die Franken­stärke abzufed­ern und die Wet­tbe­werb­s­fähigkeit zu verbessern. Die Revi­sion tritt am 1. Novem­ber 2011 in Kraft.

Mit der Änderung der Verord­nung wird der Deck­ungssatz bei Fab­rika­tion­skred­itver­sicherun­gen von 80 auf 95 Prozent erhöht. Dadurch sollen die Kred­itlim­ite des Expor­teurs ent­lastet und somit seine Liq­uid­ität gesteigert wer­den. Der Deck­ungssatz bei Liefer­an­tenkred­itver­sicherun­gen wird jedoch bei 95 Prozent belassen.

Zusät­zlich zur Revi­sion der Verord­nung wird die SERV eigene Mass­nah­men ergreifen. Davon erfasst ist ein­er­seits die Gewährung der SERV-Bondgarantie über den vollen Betrag der Ver­trags­garantie, also neu zu 100 anstatt zu 95 Prozent. Damit kann der Expor­teur in sein­er Liq­uid­ität zusät­zlich ent­lastet wer­den. Ander­er­seits wird die SERV kün­ftig ges­tat­ten, den Selb­st­be­halt bei Käufer­kred­itver­sicherun­gen ander­weit­ig abzu­sich­ern. Da­durch soll die Be­reit­schaft der Ban­ken ge­stei­gert wer­den, mehr Käu­fer­kre­di­te zu gewähren.