Botschaft zum Exportrisikoversicherungsgesetz (SERVG) verabschiedet

Der Bun­desrat hat am 21. Mai 2014 die Botschaft zum teil­re­v­i­dierten Expor­trisikover­sicherungs­ge­setz (SERVG) zuhan­den des Par­la­ments verabschiedet.

Aus der Medi­en­mit­teilung:

Im Einzel­nen erfordert die Stärkung der inter­na­tionalen Wet­tbe­werb­s­fähigkeit der SERV die fol­gen­den Mass­nah­men, welche über eine Teil­re­vi­sion des SERV-Geset­zes (SERVG) und durch Anpas­sun­gen der SERV-Verord­nung (SERV‑V) erre­icht wer­den sollen:

  • Das Ange­bot der SERV soll dauer­haft mit der Fab­rika­tion­skred­itver­sicherung, der Bondgarantie und der Refi­nanzierungs­garantie ergänzt wer­den. Diese drei Instru­mente tra­gen zur Liq­uid­itätsverbesserung der Expor­teure bei. Dadurch soll der schweiz­erischen Exportwirtschaft ermöglicht wer­den, im Wet­tbe­werb mit der aus­ländis­chen Konkur­renz beste­hende Benachteili­gun­gen zu verringern.
  • Gle­ichzeit­ig soll die Gele­gen­heit genutzt wer­den, weit­ere Verbesserun­gen vorzunehmen […]. Dazu gehören Verbesserung der Rah­menbe­din­gun­gen für den Abschluss von pri­va­trechtlichen Rück­ver­sicherungsverträ­gen und der kün­ftige Abschluss von Ver­sicherun­gen in der Regel durch Ver­fü­gun­gen statt wie bish­er durch öffentlich-rechtliche Verträge.
  • Mit der Teil­re­vi­sion der SERV‑V sollen die Anforderun­gen an den schweiz­erischen Wertschöp­fungsan­teil als Voraus­set­zung für die Gewährung ein­er Ver­sicherung durch die SERV sys­tem­a­tisiert wer­den. Fern­er soll die Benachteili­gung kleiner­er Export­geschäfte beseit­igt wer­den, indem der max­i­male Deck­ungssatz für Delkred­ererisiken bei ungesicherten Liefer­an­tenkred­iten mit pri­vat­en Schuld­nern dauer­haft von 85 auf 95 Prozent erhöht wird.

Die SERV misst der Nach­haltigkeit inkl. Men­schen­rechte grosse Bedeu­tung zu, was in einem sep­a­rat­en Kapi­tel zur Nach­haltigkeit in der Botschaft im Detail erläutert wird. Im Rah­men der Änderung der SERV‑V ist vorge­se­hen, die Men­schen­rechte expliz­it zu erwähnen.