Der Bundesrat hat am 21. Mai 2014 die Botschaft zum teilrevidierten Exportrisikoversicherungsgesetz (SERVG) zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Aus der Medienmitteilung:
Im Einzelnen erfordert die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der SERV die folgenden Massnahmen, welche über eine Teilrevision des SERV-Gesetzes (SERVG) und durch Anpassungen der SERV-Verordnung (SERV‑V) erreicht werden sollen:
- Das Angebot der SERV soll dauerhaft mit der Fabrikationskreditversicherung, der Bondgarantie und der Refinanzierungsgarantie ergänzt werden. Diese drei Instrumente tragen zur Liquiditätsverbesserung der Exporteure bei. Dadurch soll der schweizerischen Exportwirtschaft ermöglicht werden, im Wettbewerb mit der ausländischen Konkurrenz bestehende Benachteiligungen zu verringern.
- Gleichzeitig soll die Gelegenheit genutzt werden, weitere Verbesserungen vorzunehmen […]. Dazu gehören Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Abschluss von privatrechtlichen Rückversicherungsverträgen und der künftige Abschluss von Versicherungen in der Regel durch Verfügungen statt wie bisher durch öffentlich-rechtliche Verträge.
- Mit der Teilrevision der SERV‑V sollen die Anforderungen an den schweizerischen Wertschöpfungsanteil als Voraussetzung für die Gewährung einer Versicherung durch die SERV systematisiert werden. Ferner soll die Benachteiligung kleinerer Exportgeschäfte beseitigt werden, indem der maximale Deckungssatz für Delkredererisiken bei ungesicherten Lieferantenkrediten mit privaten Schuldnern dauerhaft von 85 auf 95 Prozent erhöht wird.
Die SERV misst der Nachhaltigkeit inkl. Menschenrechte grosse Bedeutung zu, was in einem separaten Kapitel zur Nachhaltigkeit in der Botschaft im Detail erläutert wird. Im Rahmen der Änderung der SERV‑V ist vorgesehen, die Menschenrechte explizit zu erwähnen.