Vernehmlassung zur Teilrevision SERVG und SERV‑V (bis am 23.1.2014)

Der Bun­desrat hat heute die Vernehm­las­sung zu ein­er Teil­re­vi­sion des Expor­trisikover­sicherungs­ge­set­zes (SERVG) sowie der zuge­höri­gen Verord­nung (SERV‑V) eröffnet (vgl. Medi­en­mit­teilung). Er

will die Expor­tanstren­gun­gen der schweizerischen
Unternehmen weit­er­hin wirkungsvoll unter­stützen und die internationale
Wet­tbe­werb­s­fähigkeit der Schweiz­erischen Expor­trisikover­sicherung (SERV)
sicherstellen. 

Dies soll laut dem Erläutern­den Bericht zur Teil­re­vi­sion des SERVG mit fol­gen­den Mass­nah­men erre­icht werden:

  • Das Ange­bot der SERV soll mit der Fab­rika­tion­skred­itver­sicherung, der Bondgarantie und der Refi­nanzierungs­garantie dauer­haft ergänzt wer­den. Dadurch soll der schweiz­erischen Exportwirtschaft ermöglicht wer­den, im Wet­tbe­werb mit ihrer aus­ländis­chen Konkur­renz mit gle­ich lan­gen Spiessen auftreten zu kön­nen. Die Instru­mente tra­gen ins­beson­dere zur Liq­uid­itätsverbesserung von Expor­teuren bei und haben sich bere­its bei der Bewäl­ti­gung von Krisen­si­t­u­a­tio­nen wie der Finanz- und Wirtschaft­skrise (2008/2009) und der Euro-Krise (seit 2011) bewährt.
  • Gle­ichzeit­ig soll die Gele­gen­heit genutzt wer­den, weit­ere Verbesserun­gen vorzunehmen, die auf­grund der mehr als sech­sjähri­gen Erfahrung der SERV und ihrer Ver­sicherungsnehmer als zweck­di­en­lich erscheinen. Dazu gehören namentlich die Rah­menbe­din­gun­gen für den Abschluss von pri­va­trechtlichen Rück-Ver­sicherungsverträ­gen und der Abschluss von Ver­sicherun­gen durch Ver­fü­gun­gen anstatt öffentlich-rechtlich­er Verträge.
  • Mit der gle­ichzeit­i­gen Teil­re­vi­sion der SERV‑V will der Bun­desrat die Anforderun­gen an den schweiz­erischen Wertschöp­fungsan­teil als Voraus­set­zung für die Gewährung ein­er Ver­sicherung durch die SERV so gestal­ten, dass sie dem hohen Grad der Inte­gra­tion der schweiz­erischen Volk­swirtschaft in die inter­na­tionale Arbeit­steilung bess­er und trans­par­enter Rech­nung tra­gen als der bish­erige Aus­nah­mem­o­dus. Fern­er soll die Benachteili­gung kleiner­er Export­geschäfte durch die Erhöhung des max­i­malen Deck­ungssatzes für Delkred­ererisiken bei ungesicherten Liefer­an­tenkred­iten mit pri­vat­en Schuld­nern von 85 auf 95 Prozent beseit­igt werden. 

 Vgl. den Erläutern­den Bericht zur Teil­re­vi­sion des SERVG und den Erläutern­dern Bericht zur Teil­re­vi­sion der SERV‑V.

Die Vernehm­las­sung dauert bis am 23. Jan­u­ar 2014.