Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Exportrisikoversicherungsgesetzes (SERVG) sowie der zugehörigen Verordnung (SERV‑V) eröffnet (vgl. Medienmitteilung). Er
will die Exportanstrengungen der schweizerischen
Unternehmen weiterhin wirkungsvoll unterstützen und die internationale
Wettbewerbsfähigkeit der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV)
sicherstellen.
Dies soll laut dem Erläuternden Bericht zur Teilrevision des SERVG mit folgenden Massnahmen erreicht werden:
- Das Angebot der SERV soll mit der Fabrikationskreditversicherung, der Bondgarantie und der Refinanzierungsgarantie dauerhaft ergänzt werden. Dadurch soll der schweizerischen Exportwirtschaft ermöglicht werden, im Wettbewerb mit ihrer ausländischen Konkurrenz mit gleich langen Spiessen auftreten zu können. Die Instrumente tragen insbesondere zur Liquiditätsverbesserung von Exporteuren bei und haben sich bereits bei der Bewältigung von Krisensituationen wie der Finanz- und Wirtschaftskrise (2008/2009) und der Euro-Krise (seit 2011) bewährt.
- Gleichzeitig soll die Gelegenheit genutzt werden, weitere Verbesserungen vorzunehmen, die aufgrund der mehr als sechsjährigen Erfahrung der SERV und ihrer Versicherungsnehmer als zweckdienlich erscheinen. Dazu gehören namentlich die Rahmenbedingungen für den Abschluss von privatrechtlichen Rück-Versicherungsverträgen und der Abschluss von Versicherungen durch Verfügungen anstatt öffentlich-rechtlicher Verträge.
- Mit der gleichzeitigen Teilrevision der SERV‑V will der Bundesrat die Anforderungen an den schweizerischen Wertschöpfungsanteil als Voraussetzung für die Gewährung einer Versicherung durch die SERV so gestalten, dass sie dem hohen Grad der Integration der schweizerischen Volkswirtschaft in die internationale Arbeitsteilung besser und transparenter Rechnung tragen als der bisherige Ausnahmemodus. Ferner soll die Benachteiligung kleinerer Exportgeschäfte durch die Erhöhung des maximalen Deckungssatzes für Delkredererisiken bei ungesicherten Lieferantenkrediten mit privaten Schuldnern von 85 auf 95 Prozent beseitigt werden.
Vgl. den Erläuternden Bericht zur Teilrevision des SERVG und den Erläuterndern Bericht zur Teilrevision der SERV‑V.
Die Vernehmlassung dauert bis am 23. Januar 2014.