Vernehmlassung zur Teilrevision des Mehrwertsteuerrechts

Der Bun­desrat hat die Vernehm­las­sung zur Teil­re­vi­sion des Mehrw­ert­s­teuerge­set­zes eröffnet.

Aus der Medienmitteilung:

Zur Ermit­tlung der Mehrw­ert­s­teuerpflicht sollen kün­ftig die weltweit und nicht nur die im Inland erziel­ten Umsätze mass­ge­blich sein. Der Bun­desrat hat an sein­er heuti­gen [6.6.14] Sitzung die Vernehm­las­sung für eine entsprechende Teil­re­vi­sion des Mehrw­ert­s­teuerge­set­zes eröffnet. Mit der Teil­re­vi­sion sollen auch Klein­sendun­gen aus dem Aus­land an inländis­che Kund­schaft ab einem jährlichen Umsatz von 100‘000 Franken der Mehrw­ert­s­teuer unter­liegen. Die Vor­lage enthält zudem einige Änderun­gen, die auf­grund der Erfahrun­gen mit dem total­re­v­i­dierten Mehrw­ert­s­teuerge­setz notwendig werden. 

Die Vernehm­las­sung dauert bis zum 26. Sep­tem­ber 2014.