Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes eröffnet.
Aus der Medienmitteilung:
Zur Ermittlung der Mehrwertsteuerpflicht sollen künftig die weltweit und nicht nur die im Inland erzielten Umsätze massgeblich sein. Der Bundesrat hat an seiner heutigen [6.6.14] Sitzung die Vernehmlassung für eine entsprechende Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes eröffnet. Mit der Teilrevision sollen auch Kleinsendungen aus dem Ausland an inländische Kundschaft ab einem jährlichen Umsatz von 100‘000 Franken der Mehrwertsteuer unterliegen. Die Vorlage enthält zudem einige Änderungen, die aufgrund der Erfahrungen mit dem totalrevidierten Mehrwertsteuergesetz notwendig werden.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 26. September 2014.