Das EFD hat die Vernehmlassung zu einer Änderung der Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) eröffnet.
Die FinfraV enthält unter anderem Ausführungsbestimmungen zu der im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) geregelten Pflicht, für nicht über eine zentrale Gegenpartei abgerechnete OTC-Derivatgeschäfte Sicherheiten auszutauschen. Diese Bestimmungen sollen an die entsprechenden Regelungen der EU angeglichen werden.
Die Änderungen sollen möglichst rasch, spätestens aber per 15. August 2017, in Kraft gesetzt werden.
Für Einzelheiten und Materialien siehe Medienmitteilung EFD.