EFD: Vernehmlassung zur Änderung der Finanzmarktinfrastrukturverordnung eröffnet

Das EFD hat die Vernehm­las­sung zu ein­er Änderung der Finanz­mark­t­in­fra­struk­turverord­nung (Fin­fraV) eröffnet.

Die Fin­fraV enthält unter anderem Aus­führungs­bes­tim­mungen zu der im Finanz­mark­t­in­fra­struk­turge­setz (Fin­fraG) geregel­ten Pflicht, für nicht über eine zen­trale Gegen­partei abgerech­nete OTC-Derivat­geschäfte Sicher­heit­en auszu­tauschen. Diese Bes­tim­mungen sollen an die entsprechen­den Regelun­gen der EU angeglichen werden.

Die Änderun­gen sollen möglichst rasch, spätestens aber per 15. August 2017, in Kraft geset­zt werden.

Für Einzel­heit­en und Mate­ri­alien siehe Medi­en­mit­teilung EFD.