Das EFD hat die Vernehmlassung zur Änderung der Liquiditätsverordnung (LiqV) eröffnet. Mit der Revision sollen die Vorgaben der Rahmenvereinbarung “Basel III” zur langfristigen Finanzierung von Banken (sog. Net Stable Funding Ratio, NSFR) ins Schweizer Recht überführt werden.
Die Vernehmlassung dauert bis zu 10. April 2017.
Für weitere Informationen siehe Website EFD.