EFD: Vernehmlassung zur Änderung der Liquiditätsverordnung

Das EFD hat die Vernehm­las­sung zur Änderung der Liq­uid­itätsverord­nung (LiqV) eröffnet. Mit der Revi­sion sollen die Vor­gaben der Rah­men­vere­in­barung “Basel III” zur langfristi­gen Finanzierung von Banken (sog. Net Sta­ble Fund­ing Ratio, NSFR) ins Schweiz­er Recht über­führt werden.

Die Vernehm­las­sung dauert bis zu 10. April 2017.

Für weit­ere Infor­ma­tio­nen siehe Web­site EFD.