Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu den Änderungen der Bankengesetzgebung im Bereich Finanztechnologie (“Fintech”) eröffnet. Die vorgeschlagenen Änderungen im Bankengesetz und in der Bankenverordnung bezwecken, Fintech-Unternehmen und andere Unternehmen, die Dienstleistungen ausserhalb des eigentlichen Bankgeschäfts erbringen, unter Berücksichtigung des Risikopotentials angemessen zu regulieren (De-Regulierung). Damit sollen Markteintrittshürden für Fintech-Unternehmen verringert und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes gestärkt werden.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 8. Mai 2017.
Für weitere Informationen inkl. Materialien siehe Medienmitteilung des Bundesrats.